RSK Weiher groß
Der RSK Weiher groß ist ein neues stehende Gewässer des Vereins mit einer Wassertiefe von bis zu 25 Metern. Er liegt an der Autobahnausfahrt MOOSBURG NORD.
Hauptfische sind Karpfen, Regenbogenforellen. Hechte und Flussbarsche. Es gelten die gesetzlichen bzw. vereinsinternen Schonzeiten.
In dem neu gepachteten Teil des RSK-Weihers wurden im Zuge der Renaturierung an der Nordseite zahlreiche kleine und seichte Buchten angelegt, die nicht betreten oder verändert werden dürfen. Dort wird sich Schilf ansiedeln, das nicht zerstört werden darf. Weiterhin ist am Ufer ein großer Sandberg, an dem sich Uferschwalben ansiedeln sollen. Der Berg darf nicht betreten werden und schließlich gibt es ein Floß in der Seemitte, auf dem im Frühjahr Seeschwalben brüten. Diese dürfen nicht gestört werden.
Vorschriften und Regeln beim Befischen des RSK-Weiher groß
Bootfahren am RSK Weiher groß ist aus Sicherheitsgründen verboten.
Auf dem Betriebsgelände darf nicht gefahren oder geparkt werden. Beim Betreten und Queren des Betriebsgeländes immer auf Baumaschinen achten, Blickkontakt zum Fahrer aufnehmen und nicht hinter einem Fahrzeug hergehen. Der Aufenthalt im Bereich des Schwimmbaggers ist verboten. Der Abstand zum Greifbagger muss mindestens 50 m betragen. Das Betreten der Förder- und Gewinnungsgeräte ist absolut verboten. Abstandhalten von allen Förderbandanlagen, kein Darübersteigen und auch kein darunter Durchkriechen. Die Maschinen laufen leise und es besteht die Gefahr in die laufenden Förderbänder hineingezogen zu werden mit der Folge schwerer Verletzungen. Von der Abbauwand vor dem Bagger 50 m Abstand halten, denn diese kann abbrechen und dabei Personen ins Wasser ziehen. Alle Schilder und Verkehrsregelungen beachten. Die Vorschriften des Verpächters müssen unbedingt beachtet werden. PARKGENEHMIGUNG “Isarkies” UNBEDINGT HINTER DER FRONTSCHEIBE DEPONIEREN.
Auf der Nordseite wurden im Zuge der Renaturierung zahlreiche kleine, seichte Buchten angelegt, die nicht verändert oder betreten werden dürfen. Dort beginnt sich auch Schilf anzusiedeln, das nicht zerstört werden darf. In diesem Bereich gibt es einen großen Sandberg, an dem sich Uferschwalben ansiedeln sollen. Auch der ist für uns tabu und schließlich gibt es im See noch ein Floß für Flussseeschwalben, die dort im Frühjahr brüten und keinesfalls gestört werden dürfen. Wir dürfen Naturschützern keinen Anlass zu Klagen geben! Sonst dürfen womöglich bestimmte Uferstreifen gar nicht mehr betreten werden.
Verstöße gegen die Bestimmungen können zum Ausschluss aus dem Verein führen!
Fischbeschränkung | — |
Fangbeschränkung | siehe Fangbuch |
Besonderheit: |
|
Achtung: |