Gewässer des Vereins

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Fließgewässer

Isarstrecke I Oberhummel

Unsere Isar Oberhummel . Obere Grenze ist die Brücke in Oberhummel. Die untere Grenze ist bei Flusskilometer 99,80. Hauptfischarten in der Isar  Oberhummel sind Bach- und Regenbogenforelle, Äsche, Barbe, Aitel, Aal. Zum Teil sind auch Hecht und Rutte zu fangen. Es sind alle gesetzlichen Köder erlaubt.

Sempt

Die Strecke beginnt beim Grenzschild ca. 50 Meter  oberhalb der B11 und endet beim  Einlauf in den Isarkanal. Gefischt werden darf mit einer Rute. Hauptfischarten: Bach- und Regenbogenforelle. Karpfen, Aitel, Barben und auch der Aal kommt in stattlichen Exemplaren vor.

Stillgewässer

Isarkiessee

Der Isarkiessee ist das größte stehende Gewässer des Vereins mit einer Wassertiefe von bis zu 35 Metern. Er liegt an der Autobahnausfahrt MOOSBURG NORD.
Hauptfische sind Karpfen, Saiblinge und Regenbogenforellen. Hechte und Flussbarsche wurden bereits in kapitalen Größen erbeutet. Sie sind allerdings recht schwierig zu fangen. Auch maßige Zander und Renken konnten schon gefangen werden. Es gelten die gesetzlichen bzw. vereinsinternen Schonzeiten. Für dieses Gewässer stehen Vereinsboote zur Verfügung.

Bei der Nutzung der vereinsinternen Parkplätze im Westen und Osten des Gewässers bitte unbedingt die Parkkarte benutzen und sichtbar ins Fahrzeug legen.

RSK Weiher groß

Der RSK Weiher groß ist ein neues stehende Gewässer des Vereins mit einer Wassertiefe von bis zu 25 Metern. Er liegt an der Autobahnausfahrt MOOSBURG NORD. Hauptfische sind Karpfen, Regenbogenforellen. Hechte und Flussbarsche. Es gelten die gesetzlichen bzw. vereinsinternen Schonzeiten.

In dem neu gepachteten Teil des RSK-Weihers wurden im Zuge der Renaturierung an der Nordseite zahlreiche kleine und seichte Buchten angelegt, die nicht betreten oder verändert werden dürfen. Dort wird sich Schilf ansiedeln, das nicht zerstört werden darf. Weiterhin ist  am Ufer ein großer Sandberg, an dem sich Uferschwalben ansiedeln sollen. Der Berg darf nicht betreten werden und schließlich gibt es ein Floß in der Seemitte, auf dem im Frühjahr Seeschwalben brüten. Diese dürfen nicht gestört werden.

Vorschriften und Regeln beim Befischen des RSK-Weiher groß

Bootfahren am RSK Weiher groß ist aus Sicherheitsgründen verboten.

Auf dem Betriebsgelände darf nicht gefahren oder geparkt werden. Beim Betreten und Queren des Betriebsgeländes immer auf Baumaschinen achten, Blickkontakt zum Fahrer aufnehmen und nicht hinter einem Fahrzeug hergehen. Der Aufenthalt im Bereich des Schwimmbaggers ist verboten. Der Abstand zum Greifbagger muss mindestens 50 m betragen. Das Betreten der Förder- und Gewinnungsgeräte ist absolut verboten. Abstandhalten von allen Förderbandanlagen, kein Darübersteigen und auch kein darunter Durchkriechen. Die Maschinen laufen leise und es besteht die Gefahr in die laufenden Förderbänder hineingezogen zu werden mit der Folge schwerer Verletzungen. Von der Abbauwand vor dem Bagger 50 m Abstand halten, denn diese kann abbrechen und dabei Personen ins Wasser ziehen. Alle Schilder und Verkehrsregelungen beachten. Die Vorschriften des Verpächters müssen unbedingt beachtet werden.

PARKGENEHMIGUNG „Isarkies“ UNBEDINGT HINTER DER FRONTSCHEIBE DEPONIEREN.

Auf der Nordseite wurden im Zuge der Renaturierung zahlreiche kleine, seichte Buchten angelegt, die nicht verändert oder betreten werden dürfen. Dort beginnt sich auch Schilf anzusiedeln, das nicht zerstört werden darf. In diesem Bereich gibt es einen großen Sandberg, an dem sich Uferschwalben ansiedeln sollen. Auch der ist für uns tabu und schließlich gibt es im See noch ein Floß für Flussseeschwalben, die dort im Frühjahr brüten und keinesfalls gestört werden dürfen. Wir dürfen Naturschützern keinen Anlass zu Klagen geben! Sonst dürfen womöglich bestimmte Uferstreifen gar nicht mehr betreten werden.

Rechtliches

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